Veranstaltung: | 47. Bundesmitgliederversammlung von campusgrün |
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Tagesordnungspunkt: | 6.1. Nachtragshaushalt 2023-1 |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 27.04.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.04.2023, 22:08 |
HH1: Nachtragshaushalt 2023-1
Titel
Begründung
Der Bundesvorstand hat im März mit Bündnis 90/Die Grünen Finanzverhandlungen geführt. Dabei sind uns für die Klausurtagungen des Vorstands sowie für Gruppen- und Verbands- und Vernetzungstreffen mehr Mittel zur Verfügung gestellt worden. Entsprechend erhöht haben sich die Einnahmen und Ausgaben. Weiterhin können wir nach Durchführung des ersten Seminars unsere Einschätzung der Einnahmen und Ausgaben für Seminare anpassen.
Außerdem finden sich zwei Sondereinnahme- und -ausgabetitel wieder. Zum einen strebt der Bundesvorstand an, CampusGrün als Marke einzutragen, wodurch einmalige Kosten i.H.v. 800 € entstehen. Zum anderen haben wir eine Sonderaufwandsentschädigung für den Bundesvorstand verhandelt. Wir mussten die ausbleibende Arbeit unserer organisatorischen Geschäftsführerin (20,5 h/Woche) auffangen und uns ist ein erheblicher Mehraufwand entstanden. Insbesondere ist seit ihrem Ausfall im Mai 2022 die Buchführung fast nicht fortgeführt worden. Auch im Hinblick auf die Organisation und Durchführung von Seminaren waren wir gleich zu Beginn unserer Amtszeit vor einen Berg von Arbeit gestellt, den wir nicht abarbeiten konnten, ohne dass unser Studium, unsere Jobs und unsere Freizeit in erheblichem Maße darunter gelitten haben. Daher möchten wir eine kleine Kompensierung i.H.v. 500 € p.P. dafür erhalten.
Die Personalsituation macht sich auch bei den Personal- und Betriebskosten bemerkbar, dort rechnen wir mit Einsparungen i.H.v. ca. 4.000 €.
Weitergehende Begründung erfolgt mündlich.